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 | Kunstfluglehrgang für Anfänger |
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Voraussetzungen
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-> Gültiger PPL-A oder PPL-N 2t, JAR-FCL mit Klassenberechtigung SEP(L) 2t -> Mindestens 50 Flugstunden als PIC nach Lizenzerhalt -> Austellung durch deutsche Behörde -> gültiges Medical
-> Abweichungen, Lizenzen aus dem Ausland bitte per Mail oder Telefonisch bei uns anfragen!
bis zur Einführung der EASA unterliegt die Kunstflugberechtigung dem nationalen Recht, daher ist bei europäischen Lizenzen die Nachfrage erforderlich
-> Mindestteilnehmerzahl: 4
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Umfang der Leistung
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Die Ausbildung findet unter deutscher Organisation und Begleitung an einer renommierten tschechischen Flugschule statt
im Kompaktabgebot enthalten sind:
-> 5 Std. praktische Kunstflugausbildung nach deutscher LuftPersV in Verbindung mit der 2. DVO
-> 2 Std. Einweisung und Differenzschulung
-> 1/2 Std. Flugzeit für den Prüfungsflug
-> insgesamt 7 Std. Einweisung, Differenzschulung und Kunstflugausbildung durch tschechische und deutsche Fluglehrer
-> Theoretischer Unterricht nach 2. DVO LuftPersV durch deutschen Fluglehrer
-> alle Landegebühren im Rahmen des Lehrganges
-> 7 Übernachtungen mit Frühstück in der Flugschule
im Anschluß an den Lehrgang besteht vor Ort die Möglichkeit, die Kunstflugprüfung vor einem deutschen Prüfungsrat abzulegen. Die behördlichen Gebühren für die Prüfungsabnahme und für die Lizenz-Ausstellung sind im Lehrgangspreis nicht enthalten!
bis vor einem Monat vor Lehrgangsbeginn behält sich der Veranstalter vor, den Lehrgang auf Grund mangelder Teilnehmer abzusagen. In diesen Fällen werden alle als Anzahlung geleisteten Lehrgangsbebühren, ohne Abzug erstattet.
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Zahlungsbedingung
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Der Lehrgangspreis ist:
zahlbar 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Abzug davon 50 % des Lehrgangspreises bei Lehrgangsanmeldung (Reservierung des Platzes erst mit Zahlungseingang)
Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt die Erstattung des kompletten Lehrgangspreises unter Abzug von € 500,-- Bei Rücktritt innerhalb von 6 Wochen vor lehrgangsbeginn wird 50 % des Lehrgangspreises berechnet.
Bei Abbruch des Lehrganges erfolgt eine Rückerstattung des Lehrgangspreises, anteilig zur nicht abgeflogenen Zeit, mindestens wird jedoch der halbe Lehrgangspreis in Anrechnung gebracht und ist daher nicht erstattungsfähig. Ausnahme: Verlust des Medicals (ärztlicher Nachweis) Erstattung gemäß den nicht abgeflogenen Zeiten abzüglich € 500,--
Der Veranstalter bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, evtl. nicht abgeflogene Flugstunden in einem Folgelehrgang zu nehmen, mit dem Ziel der Lizenzerlangung. Sollte dies dem Veranstalter nicht möglich sein, so erfolgt die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Flugstunden ohne Abzug.
Bei Abbruch der Ausbildung durch den Veranstalter werden die nicht abgeflogenen Zeiten bezogen auf den Lehrgangspreis ohne Abzug erstattet.
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